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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2010 - 6 N 46.09   

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https://dejure.org/2010,58484
OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2010 - 6 N 46.09 (https://dejure.org/2010,58484)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 6 N 46.09 (https://dejure.org/2010,58484)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2010 - 6 N 46.09 (https://dejure.org/2010,58484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 75 SGB 11
    Verpflichtung der Träger von voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen, für die Bewohner ihrer Einrichtungen ein Sortiment an Körperpflegemitteln vorzuhalten und zur Verfügung zu stellen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 75 SGB 11, § 82 Abs 2 Nr 1 SGB 11, § 84 Abs 4 SGB 11
    Heimrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Träger von vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtungen zur Vorhaltung und zur Verfügungstellung eines Sortiments an Körperpflegemitteln für die Bewohner ihrer Einrichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XI § 75; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
    Verpflichtung der Träger von vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtungen zur Vorhaltung und zur Verfügungstellung eines Sortiments an Körperpflegemitteln für die Bewohner ihrer Einrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2010 - 6 N 46.09
    Ernstliche Richtigkeitszweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163, 1164) und nicht nur die Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung Zweifeln unterliegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2010 - 6 N 46.09
    Stützt der Rechtsmittelführer seinen Antrag auf den Zulassungsgrund der besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache, muss er darlegen, welche begründeten Zweifel gegen die erstinstanzliche Entscheidung bestehen, die den Ausgang des Rechtsstreits als offen erscheinen lassen (OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 N 45.05

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines gegen Gemeinschaftsrecht verstoßenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2010 - 6 N 46.09
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für das erstrebte Rechtsmittelverfahren erhebliche Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 N 45.05 -, Rn. 16 bei juris).
  • VG Köln, 10.01.2012 - 22 L 1326/11

    Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten für Körperpflegemittel der

    Eine gesetzliche Regelung, aus der sich die Verpflichtung des Antragstellers ergäbe, für die Bewohner seiner Einrichtungen Körperpflegemittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, existiert nicht, ebenso VG Berlin, Beschluss vom 10.06.2009 - 14 A 36.07 - und nachfolgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.11.2010 - 6 N 46.09 - beide Entscheidungen sind den Beteiligten bekannt.
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